Matratzen: Während 1 Jahr ab Fabrikationsdatum gewähren wir eine Voll-Garantie auf allen berechtigten Material- und Produktefehlern. Ab dem 2. Jahr gewähren wir eine pro-rata-Garantie auf den Matratzenkern. Der Garantieanspruch reduziert sich pro Jahr ab Fabrikationsdatum (Pro-rata- Garantie auf 10 Jahre) um 10%.
Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, die Nutzungsdauer einer Matratze nicht länger als 7-10 Jahre hinauszuerstrecken.
Matratzen werden im Gebrauch etwas weicher, deshalb fallen normale Festigkeitsabweichungen nicht unter Garantie.
Nicht unter Garantie fallen Mängel, die auf einen schlechten, mangelhaften oder unpassenden Einlegerahmen oder Unterlage zurückzuführen sind.
Qualitätsmatratzen haben z.T. dicke Naturpolsterauflagen, welche in den ersten Monaten durch Gebrauch etwas zusammengedrückt werden. Dadurch können sich leichte Falten im Stoff bilden, was aber durchaus normal ist und keinen Anlass zur Beanstandung geben kann.
Matratzen haben anfänglich einen spezifischen Eigengeruch. Sie brauchen sich deshalb keine Sorgen zu machen, denn dieser Geruch ist in jeder Beziehung harmlos und verflüchtigt sich beim Gebrauch nach kurzer Zeit. Nicht unter Garantie-Ansprüche fallen: normale Abnützung, Folgen unsachgemässer Behandlung und Gebrauch, (z.B. Nichteinhalten der maximalen Gewichtsbelastung) Transportschäden oder andere Beschädigungen, wie z.B. Risse, Falten, Flecken im Matratzenstoff, abgerissene Handgriffe, defekte Reissverschlüsse. Ebenfalls nicht unter Garantie fallen Transport-, Verpackungs- und Montagekosten, welche separat verrechnet werden.
Garantie-Ansprüche sind unmittelbar beim Handel zu melden und können nur gegen Vorweisung der entsprechenden Rechnung geltend gemacht werden.
Bei ungerechtfertigten Garantieanmeldungen sind sämtliche Unkosten an Erb Matratzen GmbH zu vergüten.
Jede weitere Haftung in kausalem Zusammenhang mit unseren Produkten muss abgelehnt werden.